das Tanzsport-Abzeichen

Bild: Urkunde für das DTSA | Bildquelle: © Stephan Zörner

Tanzen mit Auszeichnung - DTSA

Schon seit 1970 verleiht der Deutsche Tanzsportverband (DTV) für tanzsportliche Leistungen das „Deutsche Tanz-Sportabzeichen“ (DTSA) als offizielle Auszeichnung für gutes Tanzen und körperliche Fitness. Selbstverständlich wurde das DTSA ständig weiterentwickelt und an neue Tanzformen angepasst, so dass nun neben den „Standard- und Lateintänzen“ auch andere Formen wie z.B. Orientalischer Tanz, Stepptanz, Hiphop, VideoClip und Line Dance im DTSA abgenommen und  geprüft werden. Da das Tanzsport-Abzeichen dem "normalen" Sportabzeichen des DOSB gleichgestellt ist, erkennen mittlerweile sogar auch einige Krankenkassen das DTSA in ihrem Bonussystem an. Die wichtigsten Infos zum DTSA haben wir euch weiter unten in einer FAQ-Liste zusammengestellt. Schaut doch einfach mal rein.

DTSA - häufig gestellte Fragen

Alle Regelungen und Richtlinien zum DTSA werden vom DTV in den sogenannten Verleihungsbedingungen erlassen. Diese gelten zwar im gesamten Bundesgebiet, lassen aber Wahlmöglichkeiten zu, die in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden können. Weitere Informationen gibt es deshalb nicht nur beim DTV, sondern auch bei den Landestanzsportverbänden der Bundesländer. Ungeachtet dessen, möchten wir Euch hier die wichtigsten Fragen rund um das DTSA beantworten:


  • Wer kann das Deutsche Tanz-Sportabzeichen erwerben?

    Jeder der tanzen kann bzw. die zu prüfenden Tänze erlernt hat. Eine Mitgliedschaft in einem Verein ist nicht erforderlich.

  • Welche DTSA-Abzeichen gibt es?

    1. Bronze – nach der ersten erfolgreichen Abnahme
    2. Silber – für Inhaber des Abzeichens in Bronze nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme
    3. Gold – für Inhaber des Abzeichens in Silber nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme
    4. Brillant – für Inhaber des Abzeichens in Gold nach einer weiteren erfolgreichen Abnahme.

  • In welcher Reihenfolge müssen die Abzeichen erworben werden?

    Der 'Deutsche Tanzsportverband' (DTV) empfiehlt, die Abzeichen in aufsteigender Reihenfolge zu erwerben, dass wäre dann entsprechend Bronze – Silber – Gold – Brillant.

  • Darf ein DTSA für ein bestimmtes Abzeichen mehrmals abgelegt werden?

    Ja, jeder Leistungslevel (Bronze, Silber, Gold und Brillant) darf beliebig oft wiederholt werden. Werden die Abzeichen Gold oder Brillant zum 5., 10., 15. Mal erfolgreich abgelegt, so erhält der Teilnehmer das entsprechende Abzeichen mit der Zahl 5, 10, 15...

  • Kann man mehrere Abzeichen gleichzeitig machen?

    Innerhalb einer Kategorie (Standard- u. Lateintanz, Jazzdance, Line Dance etc.) kann nur ein Abzeichen je Abnahme erworben werden. Zusätzlich gilt, dass zwischen jeder Abnahme (Bronce, Silber, etc.) mindestens 4 Monate liegen müssen.

  • Müssen die Abnahmen zum DTSA ununterbrochen erfolgen?

    Nein, die Abnahmen müssen nicht ununterbrochen aufeinander erfolgen. Es muss also nicht jede nacheinander angebotene DTSA-Abnahme mitgemacht werden und pausieren ist erlaubt.

  • Wie viele Tänze müssen für die einzelnen Abzeichen getanzt werden?

    Diese Leistungsanforderungen werden vom zuständigen Fachverband erstellt. So legt z.B. der für Line Dance zuständige Fachverband "Bundesverband für Country Westerntanz Deutschland e.V." (BfCW) folgendes fest:
    Bronze - 3 verschiedene Tänze (einfacher Choreographie)
    Silber - 4 verschiedene Tänze (mittlerer Choreographie)
    Gold - 5 verschiedene Tänze (gehobener Choreographie)
    Brillant - 6 verschiedene Tänze (anspruchsvoller Choreographie)

  • Wer legt die verschiedenen Line Dances für die DTSA-Abnahmen fest?

    Prinzipiell können die Tänzerinnen und Tänzer die Tänze selbst auswählen. Allerdings legen organisatorische Gründe in der Regel eine Festlegung der zu tanzenden Choreographien durch den durchführenden Verein nahe. Dabei sollten sie aber die verschiedenen Schwierigkeitsgrade für die Bronze-, Silber-, Gold- und Brillantprüfungen beachten und dafür sorgen, dass die zu prüfenden Tänze aus den verschiedenen Motions stammen (Smooth / Cuban / Puls / Rise&Fall). Werden vom ausrichtenden Verein für die einzelnen Abzeichen mehr Tänze zur Auswahl gestellt, als getanzt werden müssen, so kann der Tänzer unter diesen Tänzen wählen.

  • Was genau wird bei einer DTSA-Abnahme geprüft?

    Generell muss der Prüfer darauf achten, ob der Tänzer / die Tänzerin eine gute tanzsportliche Leistung bietet. Bewertet werden dabei Musikalität (Motion, Takt, Rhythmus), Balancen (Fußpositionen, Haltung, Spannung) und Bewegungsablauf (Dynamik, Floorcraft, technische Richtigkeit der Figuren). Die Mindestleistung ist erbracht, wenn die Grundanforderungen sauber und exakt getanzt werden – eine turniermäßige Ausführung wird nicht verlangt. Wird ein Tanz vom Prüfer als „nicht bestanden“ gewertet, so kann der Tänzer diesen Tanz wiederholen oder einen Ersatztanz wählen.

  • Gibt es Kleidungsvorschriften für die DTSA-Abnahme?

    Abnahmen erfolgen in Trainings- oder Tageskleidung.

  • Was passiert, wenn man sich bei der Abnahme vertanzt?

    Solange der Tänzer im Takt bzw. im Rhythmus bleibt, ist ein vertanzen nicht tragisch. Einfach wieder einordnen, lächeln und weiter tanzen!

  • Tanzt man bei der DTSA-Abnahme alleine vor dem Prüfer?

    Generell können DTSA-Abnahmen einzeln, als Paar (auch gleichgeschlechtlich) oder in einer Gruppe mit maximal 16 Personen erbracht werden. Da Line Dance ein Gruppentanz ist, macht es natürlich Sinn, die DTSA-Abnahme im Line Dance auch in der Gruppe zu absolvieren. Der ausrichtende Verein stellt dabei die Gruppen zusammen. Aber natürlich wird immer jeder Tänzer einzeln bewertet.

  • Wird das DTSA auch als Disziplin für das 'normale' Sportabzeichen anerkannt?

    Ja ! Bereits seit Januar 2013 erkennt der DOSB das DTSA als eine Disziplin zum „allgemeinen“ Sportabzeichen an (Disziplingruppe Koordination). Deshalb werden alle DTSA-Urkunden seit 2013 auch mit dem Emblem des DOSB versehen. Das DTSA muss allerdings VOR der Anmeldung zum allgemeinen Sportabzeichen abgelegt werden und wird nur im lfd. Kalenderjahr anerkannt.

  • Was kostet eine Teilnahme am DTSA?

    Für die Teilnahme am DTSA wird vom DTV eine geringe Gebühr erhoben, um die Kosten für die Urkunden und Anstecknadeln usw. zu decken. Diese Gebühr richtet sich nach der jeweils aktuellen Finanzordnung des DTV (siehe auch unten im Downloadbereich). Der ausrichtende Verein kann aber noch zusätzliche Gebühren zur Deckung seiner Kosten (z.B. Saalmiete, Prüfer etc.) erheben.

Downloads zum Artikel DTSA

externe Links zum Artikel DTSA

  • DTV  -  Deutscher Tanzsportverband e.V.
    www.tanzsport.de
  • BFCW  -  Bundesverband für Country Westerntanz Deutschland e.V.
    www.bfcw.com
  • TNW  -  Tanzsportverband Nordrhein-Westfalen e.V.
    www.tnw.de
  • DOSB  -  Deutscher Olympischer Sportbund
    www.dosb.de